Dieter-Görlitz-Platz 1
94469 Deggendorf
Bei der Exportkontrolle geht es um die Rechtsinstrumente, die den sicherheitspolitisch-relevanten und grenzüberschreitenden Austausch von Gütern und Dienstleistungen regeln. Bei diesen Gütern handelt kann es sich um Waren ebenso handeln, wie um Software oder Technologie.
Die Exportkontrolle beschränkt dabei den nationalen und internationalen Außenwirtschaftsverkehr, um die Sicherheitsinteressen des deutschen Staates zu gewähren und das friedliche Zusammenleben der Völker zu sichern.
Die massgebenden gesetzlichen deutschen Vorschriften hierzu sind das Aussenwirtschaftsgesetz (AWG), die Aussenwirtschaftsverordnung (AWV) und das KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz), sowie die amerikanischen Vorschriften EAR (Export Administration Regulations) und ITAR (International Traffic in Arms Regulation) und die entsprechenden Güterlisten (u.a. EG Dual-Use Liste, die deutsche Rüstungsgüterliste (Teil1A) oder die amerikanische Rüstungsgüterliste (USML).
Vergehen im Aussenwirtschaftsrecht sind immer Straftaten und werden stets von der Generalstaatsanwaltschaft verfolgt. Daher können für Unternehmen und die handelnden Personen drastische Strafen verhängt werden.
Ziel des Seminars ist Fallstricke aufzudecken und zu vermeiden helfen.
Ablauf:
- Interaktive Erarbeitung was ist Exportkontrolle, was beinhaltet diese und was ist der Umfang
- Einführung in die Exportkontrolllisten a) theoretischer Aufbau und b) vorgehen anhand von Beispielen/Übungen
- Übung „Die ersten Schritte innerhalb der Exportkontrolle“ (Klassifizierung, Freigaben und Einführung von betrieblichen Kontrollmechanismen)
- Klärung der noch offenen Fragen